Barrierefreiheit

Die Kulturprojekte Berlin GmbH | 35 Jahre Mauerfall bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.mauerfall35.berlin

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 19. September 2024 erstellt bzw. überarbeitet. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde noch nicht durchgeführt, da sich die Website in ihrer vollen Funktionalität noch im Aufbau befindet.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Wir sind bemüht, verbleibende Barrieren kontinuierlich abzubauen und diese Erklärung um die entsprechenden Punkte zu ergänzen und soweit wie möglich zu beheben.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

1. Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3)

Teilbereich: 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekt (externe Inhalte)

Beschreibung: Ein großer Teil der nicht verlinkten Grafiken und Bilder, die von externen Quellen bezogen werden, ist nicht mit Alternativtexten versehen. Dies betrifft vorrangig Grafiken und Bilder von Veranstaltungen externer Partner.

Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Kulturprojekte Berlin bezieht externe Daten zu Ausstellungen und Veranstaltungen aus externen Quellen: Es werden Daten von Veranstaltungen externer Partnern an Kulturprojekte Berlin übermittelt, um diese auf der Website zu 35 Jahre Mauerfall zu kommunizieren. Eine redaktionelle Kontrolle dieser sehr umfangreichen Datenmengen durch die Redaktion der Website ist nicht leistbar und stellt daher eine unverhältnismäßige Belastung dar. Nach wie vor weist die Redaktion die beteiligten Einrichtungen auf die Notwendigkeit der Vergabe von Alternativtexten für Grafiken und Objekte hin.

2. Kein Anwendungsfall

Inhalte die nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin fallen und daher nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, § 4 Absatz 4)

Inhalt: Verwendung von Online- und KartendienstenBeschreibung: Auf der Website sind Online-Kartendienste (Mapbox) implementiert. Diese sind nicht vollständig für die Steuerung mit einem Screenreader oder die Tastaturbedienbarkeit optimiert. Ein Online-Kartendienst ist auf den Seiten Fest für Freiheit, Programm und auf den Programmdetailseiten eingebunden.

Barrierefreie Alternative: Auf allen genannten Seiten sind die Informationen zur Anreise oder zum Besuch einer Veranstaltung zusätzlich als Text zur Verfügung gestellt. Damit sind die wesentlichen Informationen zu Navigationszwecken auf einer barrierefrei zugänglichen Weise dargestellt.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn sie Inhalte finden, die nicht oder nur schwer zugänglich sind oder nicht BITV 2.0-konform sind oder allgemeine Empfehlungen zur Barrierefreiheit von Webseiten nicht erfüllen.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Clemens Poser
Abteilung Organisationsentwicklung
E-Mail: [email protected]

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Sollten unsere Bemühungen, die Seite barrierefrei zu erstellen, aus Ihrer Sicht nicht ausreichend sein und sind unsere Antworten auf Ihre Fragen aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Link zum Kontaktformular: Kontaktformular der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit: Berliner Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit